Aufgaben einer Tagesmutter
 

Ihre Aufgabe als Tagesmutter:

  • Die Tagesmutter verpflichtet sich, das Tageskind im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeiten zu beaufsichtigen und zu betreuen, es seinem Alter entsprechend zu verpflegen und in seiner Entwicklung zu fördern .
  • Die Tagesmutter betreut das Tageskind im Wesentlichen in ihrer Wohnung.
  • Bei ernsthafter Erkrankung des Tageskindes, z.B. hohem Fieber, ansteckenden Infektionskrankheiten, ist die Tagesmutter nicht zur Betreuung verpflichtet.
  • Die laufende Betreuung und die Einhaltung der Betreuungszeiten sind von der Tagesmutter mittels Monatsberichten zu dokumentieren und von dem Erziehungsberechtigten und der Tagesmutter zu unterzeichnen.