Ihre Aufgabe als Tagesmutter:
- Die Tagesmutter verpflichtet sich, das Tageskind im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeiten zu beaufsichtigen und zu betreuen, es seinem Alter entsprechend zu verpflegen und in seiner Entwicklung zu fördern .
- Die Tagesmutter betreut das Tageskind im Wesentlichen in ihrer Wohnung.
- Bei ernsthafter Erkrankung des Tageskindes, z.B. hohem Fieber, ansteckenden Infektionskrankheiten, ist die Tagesmutter nicht zur Betreuung verpflichtet.
- Die laufende Betreuung und die Einhaltung der Betreuungszeiten sind von der Tagesmutter mittels Monatsberichten zu dokumentieren und von dem Erziehungsberechtigten und der Tagesmutter zu unterzeichnen.
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